3G-Regel auch beim Sport

In Folge des Überschreitens der 7-Tage-Inzidenz von 50 sind die Sporthallen nur noch für geimpfte, genesene und getestete Personen erlaubt (3G-Regel).

Von den Zutritts- und Nutzungsbeschränkungen ausgenommen sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie SchülerInnen , die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Testkonzepts regelmäßig getestet werden. Dies gilt auch in den Schulferien.

Die Vereine sind verpflichtet, das Einhalten des Zutritts- bzw. Nutzungsverbotes zu kontrollieren.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_1368_1.PDF?1630574000 und unter https://www.landkreishildesheim.de/B%C3%BCrgerservice/Corona/Verordnungen-Allgemeinverf%C3%BCgungen/

Für die Sporthalle gibt es neue Anwesenheitslisten, auf denen der Übungs- oder Spartenleiter bitte mit Name und Unterschrift bestätigt, dass alle Kursteilnehmer unter die 3G-Regel fallen.