Bundesweiter Probealarm am Warntag am 10. September

Am 10. September werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

An diesem Tag findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt.

Das Signal zur Warnung soll dieses Jahr um 11.00 Uhr und das zur Entwarnung um 11.20 Uhr erfolgen.

Im Landkreis Hildesheim erfolgt keine Alarmierung über Sirenen!

Warntag 2020

Stadtradeln 6. - 26.09.2020

Zum zweiten Mal nimmt die Gemeinde Algermissen in der Zeit vom 6. bis 26. September 2020 am bundesweiten Wettbewerb STADTRADELN teil. Im letzten Jahr haben 158 Teilnehmer in den drei Aktionswochen 40.037 km „gestadtradelt“. In diesem Jahr hat sich die Gemeinde Algermissen noch konkretere Umweltziele gesetzt. Es sollen nicht nur von mehr Teilnehmern mehr Kilometer geradelt werden, sondern es sollen nach Vorstellung von Bürgermeister Wolfgang Moegerle die Bürgerinnen und Bürger versuchen, an so vielen Tagen wie möglich komplett auf das Auto zu verzichten.

STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob man bereits jeden Tag fährt oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs ist. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn man ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hätte.
Gleichzeitig leistet jeder Teilnehmer einen Beitrag zum Klimaschutz. Rein rechnerisch haben im letzten Jahr die geradelten 40.037 km zu einer CO²-Einsparung von 6,12 Tonnen geführt.
In diesem Jahr ist für das STADTRADELN der Aktionszeitraum im Landkreis Hildesheim auf die Zeit vom 6. bis 26. September festgelegt worden.

Für die Gemeinde Algermissen teilnehmen können alle, die in der Gemeinde wohnen, arbeiten oder einem Verein angehören. Jeder Kilometer zählt – egal ob im Urlaub, auf dem Weg zur Arbeit, zu Freunden, zum Einkaufen, zum Friseur und, und, und.
Mitmachen ist einfach. Gründen Sie selbst ein Team oder treten Sie einem Team bei. Auf der Internetseite www.stadtradeln.de/algermissen bekommen Sie weitere Informationen. Geradelte Kilometer können Sie einfach online oder über die STADTRADELN-App eintragen. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Daten über die App oder einen Computer auf die Internetseite zu bringen schreiben Sie Ihre Radelkilometer auf einen Zettel und geben diesen bis zum 30. September im Rathaus ab. Erfassungsbögen liegen in vielen Geschäften im Gemeindegebiet und im Rathaus selbst aus.
Bitte melden Sie uns auch die Anzahl der Tage, an denen Sie komplett auf das Auto verzichtet haben. Ansprechpartnerin im Rathaus ist Laura-Elisabeth Winde, Telefon 05126 910022, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gänserock@Home am 6.06.2020

Einen schönen Wochenstart wünschen wir.

Die Projektgruppe „Algermissen ist BUNT – für „Demokratie und Toleranz“ hat sich für das Gänserock 2020 etwas Besonderes einfallen lassen.
Am 06.06.2020 soll es das Gänserock@Home geben. Für alle, die wenigstens ein wenig Gänserock erleben möchten, wird die Projektgruppe über einige Kanäle wie Instagram, Youtube, Facebook, und Spotify ein paar kleine Schmankerl im Sinne des Gänserocks veröffentlichen. Es erwarten euch Fotos, Musik, Videos und Infos.

Gaenserockhome

Eine weitere Idee, ist die Lieferung frei Haus. Mit dem beigefügten Bestellzettel, ist es möglich, sich die bekannten Gänserock-Spezialitäten nach Hause liefern zu lassen.

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Unser dafür eingerichteter Lieferdienst „Gänserando“ wird am 06.06.2020 die Bestellungen ausfahren und eine kontaktlose Übergabe ermöglichen.

2. Dorfflohmarkt wurde abgesagt

Der 2. Dorfflohmarkt am Sonntag 14. Juni 2020 wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen abgesagt!

Ein neuer Termin wird wahrscheinlich erst in 2021 möglich sein.

 

Jugendfeuerwehr Groß Lobke

Corona: Schließung von Einrichtungen und weitere Verbote

Corona-Virus: Gemeinde Algermissen Informationen Nr. 05

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem es gestern Abend eine Einigung des Bundes mit allen Bundesländern gab, von der Sie sicherlich schon in den Medien gehört und gelesen haben, hat Niedersachsen jetzt folgende Entscheidungen bekannt gegeben:

Schließung von Einrichtungen und weitere Verbote

Das Land Niedersachsen hat gestern in Übereinstimmung mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung folgende Maßnahmen beschlossen:

Für den Publikumsverkehr werden ab sofort geschlossen:

  • Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
  • alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
  • alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern

 

Ausdrücklich weiter öffnen dürfen:

der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich. Für diese Bereiche wurde das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres ausgesetzt.

Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, allerdings unter Auflagen – so muss zum Beispiel ein Abstand zwischen den Tischen gesichert sein.

Dienstleister und Handwerker können weiter tätig sein.

 

Verboten sind außerdem:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
  • alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
  • alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
  • alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden.
  • alle privaten Besuche von Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sowie von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern werden untersagt. Das Verbot gilt ebenfalls für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Also beispielsweise für Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie stationäre Betreuungseinrichtungen.

Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten lediglich für die Besuche von Eltern auf Kinderstationen, von Vätern auf Entbindungsstationen und für die Besuche von Angehörigen auf Palliativstationen.

Corona: Schliessung der gemeindlicher Einrichtungen

Corona-Virus: Gemeinde Algermissen Informationen Nr. 04

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Situation in der Gemeinde Algermissen verändert sich rasant. Inzwischen haben viele Vereine und Verbände auf die öffentlichen Empfehlungen reagiert und ihren Betrieb vorübergehend eingestellt.


Schließung von Kindertagesstätten und Schulen
Seit heute sind die Kindertagesstätten und Schulen in der Gemeinde Algermissen geschlossen Notgrup-pen für die Kinder, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten, werden in den Kin-dertagesstätten und in den beiden Grundschulen vorgehalten. Die Nachfrage ist gering, die Akzeptanz der Menschen für diese Regelung sehr hoch. Danke dafür.

Schließung aller gemeindlichen Einrichtungen in der Gemeinde Algermissen
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage zum Corona-Virus werden im Rahmen der Prävention und der Maßnahmen zur Eindämmung zur Verbreitung des Virus in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim mit sofortiger Wirkung alle gemeindlichen Einrichtungen zunächst bis zum 19. April 2020 geschlossen. In gemeindeeigenen Liegenschaften in diesem Zeitraum geplante Veranstaltungen werden ebenfalls mit sofortiger Wirkung abgesagt.

Für das Rathaus gelten andere Regelungen.

Die Entscheidung über Ausnahmen von dieser Festlegung behalte ich mir ausdrücklich vor.

Der Blutspendetermin in Bledeln findet wie angekündigt statt.

Diese Maßnahme dient insbesondere zum Schutz der Besucherinnen und Besucher vor der Verbreitung des Corona-Virus und zur Unterbrechung der Infektionswege.
Weitere Informationen erteilt das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim unter 05121/309-7777 oder die Gemeinde Algermissen unter 05126/91000.

Osterfeuer
Alle Osterfeuer für das Jahr 2020 sind abgesagt.

Müllsammelaktion abgesagt!!

Die für den 21. März geplante Müllsammelaktion ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus abgesagt!

Flyer Müllsammelaktion 2020 abgesagt

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